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Fakten rund um die Mitgliedschaft:
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Mitglied werden
können
| Groomer in Ausbildung
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| Geprüfte/r
Groomer/in (BG) |
| Betriebswirt/in Hundepflege |
| Advanced Groomer |
| Professional Groomer |
| Expert Groomer |
| bereits tätige Groomer, die eine
nachvollziehbare* Ausbildung absolviert haben oder die
sich der BG-Prüfung unterziehen |
Groomer, die zwar eine Ausbildung absolviert haben, aber nicht tätig sind,
können nicht aufgenommen werden. Sind sie bereits Mitglied und die Tätigkeit
wurde nicht aus Altersgründen aufgegeben, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf
des Kalenderjahres, in dem das Mitglied zuletzt als Groomer tätig war.
Familienangehörige, Freunde oder andere Bekannte können nicht Mitglied des
Berufsverbandes werden, wenn sie nicht selber als Groomer tätig sind.
Einen Mitgliedsantrag schicken wir bereits tätigen Groomern gerne
per Mail zu.
Leistungen, die der
Berufsverband erbringt:
| Kostenlose oder sehr kostengünstige Fortbildungen,
Seminare, Workshops und Weiterbildungen. |
| Durch die Anerkennung z. B. als Professional Groomer, Geprüfte Groomer oder
Betriebswirtin Hundepflege wird es für Ihre Kunden ersichtlich, daß bei Ihnen
eine qualitativ hochwertige Pflege angeboten wird. |
| Treffen mit "Berufskollegen" zum Gedankenaustausch,
zur Problembewältigung |
| Kostenlose Beratung bei der Saloneinrichtung |
| Hilfestellung bei Problemen im Berufsalltag |
| Kostenlose Schlichtungsstelle |
| Management-Seminare |
| "Groomer News" kostenlos per Mail. Unsere Groomer News sind exklusiv für
Mitglieder erhältlich. |
| Informationsservice zu Schleifereien, Händlern usw. |
Noch nicht tätige und nicht ausgebildete
Mitgliedsanwärter erhalten eine Ausbildung zum Hundefriseur, danach sind sie
dann "vollwertige" Mitglieder im Berufsverband. Über die aktuellen
Konditionen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Unsere Satzung finden Sie hier (bitte
klicken)
Was können wir für SIE
persönlich tun? Helfen Sie uns mit Ihren Vorschlägen und Anregungen.
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Mitglied bleiben
Bisher galt für alle Mitglieder gleichermaßen: Wer
seine Mitgliedschaft bis zum 31.12. nicht verlängert, ist "raus".
Das hat eigentlich nur Vorteile:
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Mitglieder sparen sich das Einschreiben und die Einhaltung von
Kündigungsfristen. |
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Wir sparen Verwaltungsaufwand und haben keine Karteileichen.
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Für die Verlängerung gibt es zwei Möglichkeiten:
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Per Dauerauftrag Ende Dezember (aber auch früher) den Beitrag für das
kommende Jahr überweisen. |
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Schriftlich, per Mail oder Brief, bis zum 31.12. die Verlängerung der
Mitgliedschaft erklären und den Beitrag dann spätestens Anfang Januar überweisen.
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Was ist, wenn man die Verlängerung vergessen hat?
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Dann muß leider ein neuer Mitgliedsantrag gestellt werden. Die
Aufnahmegebühr wird für ehemalige Mitglieder auf 200 Euro
reduziert. |
Ab 2025 könnte sich da wohl etwas ändern:
Wir beabsichtigen, die schriftliche Kündigung einzuführen. Dafür ist eine
Satzungsänderung notwendig (betrifft § 4.3.1.). Darüber wird anläßlich der
nächsten Hauptversammlung abgestimmt.
Wer nicht mehr bei uns bleiben möchte, muß dann bis zum 30.9. schriftlich
kündigen.
Wir empfehlen, uns die Kündigung per Einwurf-Einschreiben zuzusenden.
Wer es eiliger hat, kann natürlich zu jedem Zeitpunkt seinen Austritt erklären. |
* Im Punkt "nachvollziehbar" muß das
potentielle Neumitglied schon mithelfen. Wir kennen nicht alle Anbieter von
Ausbildungen, deshalb gibt es auf dem Mitgliedsantrag auch entsprechende
Möglichkeiten, uns etwas dazu mitzuteilen. Wird aber z. B. der Punkt über die
Dauer der Ausbildung nicht ausgefüllt und die Bescheinigung gibt dazu auch
keinen Aufschluß, muß der Antrag abgelehnt werden. Unvollständige Anträge
werden immer abgelehnt.
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