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Fakten rund um die Mitgliedschaft:

bulletDer BG e. V. ist der einzige Berufsverband und gleichzeitig der älteste Zusammenschluß von Hundefriseuren in Deutschland
bulletMitglieder profitieren vom sehr günstigen Jahresbeitrag ab dem 2. Mitgliedsjahr (zur Zeit 120 Euro/Jahr) und durch z. T. kostenlose Teilnahme an speziellen Seminaren
bulletMitglieder werden bei der Vergabe von Seminarplätzen bevorzugt
bulletEhrencodex

Die Hauptversammlung forderte den Vorstand auf, einen Ehrencodex zu verfassen. Mit Unterstützung der Mitglieder wurden diese Punkte als verbindlich einzuhalten festgelegt.

Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung folgender sieben Punkte:

bulletLebendige Hunde werden nicht gefärbt
bulletHunden werden die Krallen nicht lackiert
bulletFrühestens nach 3 Jahren Tätigkeit werden Groomer ausgebildet
bulletEs findet keine Zahnreinigung mit "Emmi-Pet" statt
bulletEs werden keine Föhnboxen verwendet
bulletEs finden nur 1:1 Termine statt (es werden nicht mehrere Hunde gleichzeitig von einem Groomer frisiert, wodurch sich lange Aufenthalte ergeben)
bulletGehörgänge und Analbeutel "gehören" dem Tierarzt (keine Manipulation an Gehörgang oder Analbeutel durch den Groomer)

Nichteinhaltung kann zum sofortigen Ausschluß führen!

 

 

 

Mitglied werden

 

können

 

bulletGroomer in Ausbildung
bulletGeprüfte/r Groomer/in (BG)
bulletBetriebswirt/in Hundepflege
bulletAdvanced Groomer
bulletProfessional Groomer
bulletExpert Groomer
bulletbereits tätige Groomer, die eine nachvollziehbare* Ausbildung absolviert haben oder die sich der BG-Prüfung unterziehen

 

Groomer, die zwar eine Ausbildung absolviert haben, aber nicht tätig sind, können nicht aufgenommen werden. Sind sie bereits Mitglied und die Tätigkeit wurde nicht aus Altersgründen aufgegeben, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied zuletzt als Groomer tätig war. Familienangehörige, Freunde oder andere Bekannte können nicht Mitglied des Berufsverbandes werden, wenn sie nicht selber als Groomer tätig sind.

Einen Mitgliedsantrag schicken wir bereits tätigen Groomern gerne per Mail zu.

Leistungen, die der Berufsverband erbringt:

bulletKostenlose oder sehr kostengünstige Fortbildungen, Seminare, Workshops und Weiterbildungen.
bulletDurch die Anerkennung z. B. als Professional Groomer, Geprüfte Groomer oder Betriebswirtin Hundepflege wird es für Ihre Kunden ersichtlich, daß bei Ihnen eine qualitativ hochwertige Pflege angeboten wird.
bulletTreffen mit "Berufskollegen" zum Gedankenaustausch, zur Problembewältigung
bulletKostenlose Beratung bei der Saloneinrichtung
bulletHilfestellung bei Problemen im Berufsalltag
bulletKostenlose Schlichtungsstelle
bulletManagement-Seminare
bullet"Groomer News" kostenlos per Mail. Unsere Groomer News sind exklusiv für Mitglieder erhältlich.
bulletInformationsservice zu Schleifereien, Händlern usw.

Noch nicht tätige und nicht ausgebildete Mitgliedsanwärter erhalten eine Ausbildung zum Hundefriseur, danach sind sie dann "vollwertige" Mitglieder im Berufsverband. Über die aktuellen Konditionen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
 

Unsere Satzung finden Sie hier (bitte klicken)

Was können wir für SIE persönlich tun? Helfen Sie uns mit Ihren Vorschlägen und Anregungen.

 

 

Mitglied bleiben

 

Bisher galt für alle Mitglieder gleichermaßen: Wer seine Mitgliedschaft bis zum 31.12. nicht verlängert, ist "raus".

Das hat eigentlich nur Vorteile:

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Mitglieder sparen sich das Einschreiben und die Einhaltung von Kündigungsfristen.

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Wir sparen Verwaltungsaufwand und haben keine Karteileichen.

Für die Verlängerung gibt es zwei Möglichkeiten:

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Per Dauerauftrag Ende Dezember (aber auch früher) den Beitrag für das kommende Jahr überweisen.

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Schriftlich, per Mail oder Brief, bis zum 31.12. die Verlängerung der Mitgliedschaft erklären und den Beitrag dann spätestens Anfang Januar überweisen.

Was ist, wenn man die Verlängerung vergessen hat?

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Dann muß leider ein neuer Mitgliedsantrag gestellt werden. Die Aufnahmegebühr  wird für ehemalige Mitglieder auf 200 Euro reduziert.

 

 

Ab 2025 könnte sich da wohl etwas ändern:

Wir beabsichtigen, die schriftliche Kündigung einzuführen. Dafür ist eine Satzungsänderung notwendig (betrifft § 4.3.1.). Darüber wird anläßlich der nächsten Hauptversammlung abgestimmt.

Wer nicht mehr bei uns bleiben möchte, muß dann bis zum 30.9. schriftlich kündigen.

Wir empfehlen, uns die Kündigung per Einwurf-Einschreiben zuzusenden.

Wer es eiliger hat, kann natürlich zu jedem Zeitpunkt seinen Austritt erklären.

* Im Punkt "nachvollziehbar" muß das potentielle Neumitglied schon mithelfen. Wir kennen nicht alle Anbieter von Ausbildungen, deshalb gibt es auf dem Mitgliedsantrag auch entsprechende Möglichkeiten, uns etwas dazu mitzuteilen. Wird aber z. B. der Punkt über die Dauer der Ausbildung nicht ausgefüllt und die Bescheinigung gibt dazu auch keinen Aufschluß, muß der Antrag abgelehnt werden. Unvollständige Anträge werden immer abgelehnt.

 

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Last updated: 7/2/2024